Nach verbindlicher Antragsstellung (Antrag) durch den Interessenten der TMZ-Zertifizierung erfolgt die Zusendung der Rechnung über die Zertifizierungsgebühr. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für das weitere Tätigwerden der DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Zertifizierungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.
Nach dem Zahlungseingang erfolgt die Versendung der Zugangsdaten für die online Eingabe des Fragebogens (Muster-Kriterienkatalog). Der vom Antragsteller ausgefüllte Fragebogen, wird mit der Beauftragung an die Gutachter, als Checkliste für das Audit weitergeleitet und bildet die Grundlage des Berichts zum Audit. Das Gremium zur TMZ-Zertifizierung schlägt zwei unabhängige, geschulte Gutachter für die Begutachtung vor.
Die ausgewählten Gutachter werden von der DGK mit der Begutachtung beauftragt. Die DGK übermittelt die bislang erhaltenen Daten sowie die Checkliste an die Gutachter.
Die Gutachter nehmen daraufhin Kontakt mit dem Antragsteller auf und vereinbaren einen Termin für das Audit (die Begehung).
Die Gutachter führen das Audit am vereinbarten Termin durch, erstellen einen Bericht und sprechen eine Empfehlung aus. Beides wird von den Gutachtern an die DGK weitergeleitet.
Die DGK leitet Bericht und Empfehlung an das Gremium zur TMZ-Zertifizierung weiter. Das Gremium beschließt anhand dieser Unterlagen über die Erteilung oder Nichterteilung des Zertifikates und informiert die DGK über den Inhalt des Beschlusses.
Die DGK erteilt entsprechend dem Beschluss das Zertifikat, eine begründete Absage oder eine Zertifizierung unter Vorbehalt, sofern nicht alle Voraussetzungen vom Antragsteller erfüllt wurden, aber in absehbarer Zeit erbracht werden können.
Gültigkeit und Gebühren
Die initiale Zertifizierung gilt für 3 Jahre, danach ist eine Re-Zertifizierung nötig. Die Gebühr für die Erstzertifizierung beträgt 5000€ zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Alle zertifizierungsrelevanten Unterlagen finden Sie unter Downloads.